Ist das Ergebnis der individuellen Nachtestung mittels PCR negativ, so endet somit auch das Zutrittsverbot zur Einrichtung mit Vorliegen des Testergebnisses. Nach dem negativen Einzeltest müssen an fünf darauffolgenden Tagen diese Kinder getestet werden, wobei der negative Einzeltest bereits zählt. Bei Kitas mit offenem Konzept müssen bei positiver Pooltestung die Kinder, die in diesem Pool waren, einen PCR-Einzeltest, alle anderen Kinder einen Antigenschnelltest an einer offiziellen Teststelle durchführen.