FAQs

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FAQ zur Poolie Pause

Diese Variante wurde mit Fachleuten der Uniklinik Freiburg diskutiert und als nicht zielführend verworfen. Ein Antigen-Schnelltest ist im Vergleich zu einem (Pool-)PCR-Test weniger präzise. Aus medizinischer Sicht (Uniklinikum Freiburg) ist das Auflösen eines positiven PCR-Pools mittels Antigen-Schnelltests aus diesem Grund nicht sinnvoll.

Auch aus rechtlicher Sicht ist eine Pool-Auflösung durch Antigen-Schnelltests problematisch. Gemäß CoronaVO müssen Mitglieder eines positiven Pools per Einzel-PCR-Test nachweisen, dass keine Infektion vorliegt. Diese Landesverordnung können wir als Kommune nicht übergehen. So lange kein negativer Einzel-PCR-Test vorliegt, gilt gemäß der Verordnung ein Zutrittsverbot an Schulen und Kitas.

Würde man – rein hypothetisch – diese Lösung angehen, wäre damit auch nicht aller Druck von der Infrastruktur genommen. Die Labore wären zwar entlastet, doch die Teststellen müssten weiter die vielen Kinder und Jugendlichen nachtesten. Im gleichen Zug müssten auch die Eltern weiterhin sehr oft mit ihren Kindern zum Nachtesten und Unterricht fiele vermehrt aus.

Die Testung der Kinder und Schüler_innen mittels Antigen-Schnelltest erfolgt zweimal wöchentlich. Die Wochentage werden nicht vorgegeben. Die Testung des in den Einrichtungen tätigen Personals erfolgt an jedem Präsenztag.

Hiervon ausgenommen sind alle „quarantänebefreiten Personen“ (Grafik siehe hier.) Quarantänebefreiten Personen werden zwei Schnelltests pro Woche zur freiwilligen Testung angeboten.

Ein Testangebot erhalten nun auch das Personal sowie die Kinder, die von der Testpflicht ausgenommen sind. Diese Personen können sich ab Montag, den 14. Februar, freiwillig zweimal pro Woche mittels Schnelltest testen lassen.

In der Kita wird die Anwendung vor Ort präferiert. Dies wurde den Kita-Trägern so mitgeteilt. Die Entscheidung liegt laut CoronaVO-Kita beim Träger.

Bei den Grundschulen, Grundstufen der SBBZ mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung, Grundschulförderklassen und Schulkindergärten obliegt die Entscheidung der Schulleitung, ob die Testung in der Schule durchgeführt wird. Wir empfehlen dringend die Durchführung in der Schule.

Bei den darauf aufbauenden Schularten erfolgt die Testung in jedem Fall in der Schule.

Im Kita-Bereich werden die Tests von der Stadt Freiburg selbst beschafft. Als Schnelltests werden Lutschtests eingesetzt. Anfänglich waren auch Spucktests verfügbar, die aufgrund der weniger guten Erfahrungen bei der Anwendung durch Lutschtests ersetzt wurden. Der eingesetzte Typ ist in der Liste des Paul-Ehrlich-Institutes in der Gruppe der besten Tests aufgeführt. Der aktuelle eingesetzte Typ ist der Lutschtest AmonMed. Das negative Ergebnis bestätigen die Eltern auf dem als Anlage beigefügten Formular (Anlage 1).

Die Antigen-Schnelltests für die Schulen werden vom Land geliefert und von der Stadt Freiburg an die Schulen weiter verteilt. Wir haben keinen Einfluss auf den Typ der Tests, da diese durch das Sozialministerium Baden-Württemberg bestellt werden.

Diese unterliegen gem. § 3 Abs. 1 CoronaVO-Schulen nicht der Testpflicht. Die Schulleitungen dürfen entsprechende Daten über den Immunstatus erheben. Bislang ist nicht beantwortet, ob und wie dies nachgeprüft werden soll. Wir empfehlen bis auf weiteres, auch geboosterten Schüler_innen ein Testangebot zu machen.

Weitere Inforamtionen hier.

Nach einem positiven Schnelltest in der Schule oder Kita besteht für die betroffenen Schüler_innen oder Kita-Kinder die Pflicht, sich bei einer offiziellen Teststelle per Schnelltest oder PCR Test nachtesten zu lassen.

Ist dieser Test negativ, darf der Schüler/ die Schülerin oder das Kita-Kind wieder in die Schule oder Kita.

Ist dieser Test positiv, besteht eine zehntägige Absonderungspflicht.

Die betroffene Schülerin/ der betroffene Schüler oder das Kita-Kind kann sich von der Absonderungspflicht freitesten:

a) mittels negativem PCR (wenn möglich unmittelbar nach dem positiven Schnelltest) oder

b) mittels negativem Schnelltest frühestens nach sieben Tagen (davon müssen die zwei davorliegende Tage symptomfrei sein) in einem Testzentrum.

Fällt der PCR-Test oder der Antigen-Schnelltest (letzteres erst nach sieben Tagen) negativ aus, darf der Schüler oder die Schülerin oder das Kita-Kind wieder in die Schule oder Kita. Nähere Informationen zu den Absonderungspflichten entnehmen Sie der beigefügten Anlage 4 Übersicht zu Absonderungspflichten“.

Von der Pflicht zur Quarantäne sind Geimpfte mit einer Auffrischungsimpfung oder Genesene mit mindestens einer Impfung ausgenommen. Die Reihenfolge der Impfung und Infektion spielt dabei keine Rolle.

Unterliegen Kinder oder Schüler_innen, die Kontaktpersonen außerhalb der Einrichtung sind (bspw. weil Haushaltsangehörige positiv sind), einer Absonderungspflicht, endet diese nach fünf Tagen, wenn sie einen negativen Schnelltest eines Testzentrums vorweisen können oder einen negativen Test in der Schule oder Kita machen.

Sonstige positiv getestete Personen können sich aus der Isolation ab dem siebten Tag freitesten, wenn sie zum Zeitpunkt der Probenentnahme seit mindestens 48 Stunden frei von Symptomen sind.

Weiteres siehe Übersicht zu Absonderungspflichten.

Negativer Schnelltest:

Eine Bescheinigung der Testpflicht ist für Schüler_innen nicht notwendig, diese gelten „automatisch“ (durch Vorzeigen des Schülerausweises) aufgrund der Testpflicht an Schulen als getestet. Seit Beginn der Weihnachtsferien gilt diese Regelung allerdings nicht mehr für Schüler_innen ab 18 Jahren. Hier kann bei Bedarf beigefügte Testbescheinigung (Anlage 1) ausgefüllt werden.

Positiver Schnelltest:

Bei einem positiven Antigen-Schnelltest stellen die Schulen den Nachweis aus. Hierfür dient ebenfalls beigefügtes Formular zur Testbescheinigung (Anlage 1).

Schüler_innen, die regelmäßig an den Testungen in den Schulen teilnehmen und das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist der Zutritt zu Freizeitaktivitäten auch ohne Testnachweis gestattet, sofern sie keine Krankheitssymptome aufweisen. Das gilt auch, wenn der Zutritt nur für immunisierte Personen gestattet ist. Die Schülereigenschaft kann mittels Schülerausweis, Schüler-Abo, Bescheinigung der Schule oder letztes Zeugnis nachgewiesen werden.

Da die Meldepflicht schon durch die Meldung des positiven Testergebnisses über das E-Portal erfüllt ist (siehe unten), ist die Meldung nach § 8 lfSG von einzelnen Fällen nicht notwendig. Ausbruchsgeschehen sollen aber weiterhin gemeldet werden.

Ausbruchgeschehen:

Dem Gesundheitsamt sollen Ausbruchsgeschehen in Schulen weiterhin per Mail oder Telefon durch die Schule gemeldet werden, damit das Gesundheitsamt einen Überblick über das aktuelle Infektionsgeschehen behalten kann.

Positive Schnelltestergebnisse:

Diese sind durch die Schule oder Kita weiterhin über das e-Portal innerhalb von 24 Stunden digital an das Gesundheitsamt zu übermitteln. Sollten Sie noch keinen Zugang zur Nutzung des Portals haben, dann senden Sie bitte unter schnelltest@lkbh.de Ihre Kontaktdaten (Name der Einrichtung, Adresse, Telefon, E-Mail-Adresse (wichtig, da diese später auch als Login Name verwendet wird)) an das Gesundheitsamt.

Daraufhin erhalten Sie eine Kurzanleitung und zwei Links. Mit dem ersten Link müssen Sie sich einmalig registrieren und vergeben sich ein eigenes Passwort. Mit dem zweiten Link können Sie sich dann jederzeit einloggen und die in Ihrer Einrichtung durchgeführten meldepflichtigen positiven Antigen-Schnellteste übermitteln. Eine Anleitung für die Registrierung zum e-Portal finden Sie hier.

Wir weisen darauf hin, dass alle auf der Poolie-Homepage veröffentlichen Teststellen auch weiterhin für die Testung mittels Antigen-Schnelltests als auch, bis zu anderweitig lautenden gesetzlichen Regelungen, für die Abnahme von PCR-Tests zur Verfügung stehen. Insbesondere auch die bisher exklusiv ausgewiesenen Zeiten für die Testung von Kitakindern und Schulkindern bleiben bestehen. Dies ist ab dem 31.01.2022 die Teststelle in der Heidenhofstraße 8. Hier können Sie weiterhin ohne Terminreservierung sowohl Antigenschnelltests als auch PCR-Tests abnehmen lassen. Details finden Sie hier.

Welche Informationen benötigen Sie für
die Poolie-Testung?

FAQ zu Poolie für Eltern und Angehörige

Die Testung auf SARS-CoV-2 erfolgt durch einen PCR-Test aus Speichelsekret. Im Vergleich zum Antigen-Schnelltest ist die PCR-Testung in der Lage, auch geringere Virusmengen nachzuweisen, sodass auf die unangenehme Abstrichentnahme aus dem Nasen- oder Rachenraum verzichtet werden kann. Der Speichel wird durch Lutschen an einem medizinischen Wattetupfer („Lolli“) gewonnen.

Da die Testung mittels Einzel-PCR teurer ist als ein Antigen-Schnelltest, werden die Proben einer KiTa-Gruppe oder Schule (10-30 Einzelproben) gemeinsam untersucht, wir nennen das „poolen“. Nur bei Virusnachweis in der gemeinsamen Poolprobe müssen die Kinder dieses Pools einzeln nachgetestet werden.

Die Testungen können somit helfen, die aktuelle Infektionsgefahr in Kitas und Schulen zu ermitteln, unentdeckte Infektionsanhäufungen zu identifizieren und weitere Infektionen durch gezielte Hygiene- und Isolationsmaßnahmen zu unterbinden.

Das Kultusministerium des Landes Baden-Württemberg hat für alle Schulen seit dem 19. April 2021 eine inzidenzunabhängige, indirekte Testpflicht eingeführt. Weitere Informationen zu den Regelungen des Landes finden Sie unter https://km-bw.de/,Lde/startseite/sonderseiten/teststrategie-schulen-kitas-ab-april-2021

Die Entnahme der Probe erfolgt unter Aufsicht des Kita-Personals und Lehrpersonals, welches entsprechend geschult wurde. Jedes Kind lutscht an einem Abstrichtupfer (30 Sek.), die Abstrichtupfer aller Kinder kommen in ein Sammelgefäß. Diese Sammelprobe wird als Pool bezeichnet. Dabei wird darauf geachtet, dass möglichst die Kinder einer Gruppe einen Pool bilden. Die Sammelprobe wird anschließend ins Labor transportiert, wo die Pool-PCR-Diagnostik stattfindet.

Die Kinder bekommen sterile und trockene Abstrichtupfer zum Lutschen. Hierbei handelt es sich um Nylon-Flockfaser-Abstrichtupfer. Diese sind ein medizinisches Produkt, CE-zertifiziert und somit gesundheitlich unbedenklich. Es gibt keinen Grund zur Sorge vor schädlichen Stoffen auf den Tupfern, auch keine Rückstände von Ethylenoxid.

Die Testung ist für die Kinder nicht unangenehm. Sie lutschen für 30 Sekunden an dem Abstrichtupfer wie an einem Lolli. Bei sachgemäßer Nutzung besteht durch die Abstrichtupfer in der Mundhöhle keinerlei Verletzungsgefahr.

Die Testung erfolgt an zwei Tagen in der Woche. Die Tage werden den Einrichtungen aus Gründen der Logistik und der Kapazitäten des Testlabors zugeteilt.

Es handelt sich bei der Lolli-Pooltestung um keine medizinische Studie, sondern um ein Screening-Testverfahren. Einzelheiten der Datenübermittlung und des Datenschutzes sind der Einverständniserklärung zu entnehmen, die die Eltern für die Teilnahme unterschreiben. Für eine wissenschaftliche Auswertung durch das Universitätsklinikum Freiburg werden die Daten in anonymisierter Form ausgewertet. Diese Auswertung ist sehr wichtig, um besser zu verstehen, wie häufig SARS-CoV-2-Infektionen in KiTas und Schulen auftreten. Unter der Rubrik „Aktuelle Zahlen“ finden Sie unter folgendem Link hier das Pooltest Dashboard vom Institut für Medizinische Bioinformatik und Systemmedizin des Universitätsklinikums Freiburg, welches einen tagesaktuellen Überblick über das Infektionsgeschehen an Freiburger Schulen und KiTas darstellt.

Ist ein Pool positiv getestet, bedeutet dies, dass mindestens ein Kind der Pool-Gruppe positiv ist. Um herauszufinden, welches Kind positiv ist bzw. welche Kinder positiv sind, müssen alle Kinder aus dem Pool nochmals einen PCR-Einzeltest  durchführen lassen. Bitte suchen Sie hierzu eine der hier genannten Kinder- bzw. Hausarztpraxen, eine der Corona-Schwerpunktpraxen oder eine der weiteren PCR-Testmöglichkeiten auf. Weitere Informationen finden Sie auch hier: Hier klicken

Die PCR-Testung ist viel empfindlicher als die Antigen-Schnelltests, auch wenn sie aus Speichel („Lolli“) erfolgt. Erfolgt die Einzeltestung mittels Antigen-Schnelltest besteht das Risiko, dass wir die infizierten Kinder eines positiven Pools auf Grund der mangelnden Sensitivität (Empfindlichkeit) nicht identifizieren können. Somit können weitere Folgeinfektionen innerhalb dieser Gruppe nicht so effektiv verhindert werden. Diese nicht entdeckten Infektionen könnten dann zu einer weiteren Häufung von Infektionsfällen (sog. „Cluster“) führen.

Ein positives Pool-PCR-Testergebnis löst keine Absonderungspflicht für alle „Poolmitglieder“ aus. Eine Absonderungspflicht nach der CoronaVO Absonderung kann nur aus einem positiven Test, welcher die infizierte Person eindeutig identifiziert, folgen. In bestimmten Bereichen, z. B. in der Schule und Kitas, gilt daher lediglich ein Zutrittsverbot für positiv mittels Pool-PCR getestete Personen (alle „Poolmitglieder“) für den Zeitraum zwischen positivem Pool-PCR-Testergebnis und dem Testergebnis der Nachtestung (Einzel – PCR). Eine Absonderungspflicht tritt erst ein, wenn das Testergebnis der Nachtestung des individuellen PCR-Tests positiv ist.

Ist das Ergebnis der individuellen Nachtestung mittels PCR negativ, so endet somit auch das Zutrittsverbot zur Einrichtung mit Vorliegen des Testergebnisses. Nach dem negativen Einzeltest müssen an fünf darauffolgenden Tagen diese Kinder getestet werden, wobei der negative Einzeltest bereits zählt. Bei Kitas mit offenem Konzept müssen bei positiver Pooltestung die Kinder, die in diesem Pool waren, einen PCR-Einzeltest, alle anderen Kinder einen Antigenschnelltest an einer offiziellen Teststelle durchführen.

 
Weitere Informationen erhalten Sie unter:

Kinder, die nicht an der Lolli-Pooltestung teilnehmen, deren Gruppe positiv getestet wurde, gelten als enge Kontaktperson und müssen einen Test durchführen,  die Kinder müssen mit einem Antigen-Schnelltest in einem Testzentrum, einer Apotheke oder beim (Kinder-)Arzt getestet werden. Ein zuhause von den Eltern durchgeführter Selbsttest reicht NICHT aus.

Vollständig gegen Covid-19 geimpfte Personen,
– die danach genesen sind (Impfdurchbruch)
– die eine Auffrischungsimpfung erhielten
sowie
Von Covid-19 genesene Personen,
– die eine Impfung und eine Auffrischungsimpfung erhielten
– die eine Impfung erhielten und danach erneut genesenen sind
 
haben auch ohne Testnachweis das Zutrittsrecht zur Schule und das Teilnahmerecht am Schulbetrieb.

Prinzipiell müssen geimpfte Kinder laut Corona-Testverordnung nicht an der regelmäßigen Testung teilnehmen. Auf Grund der aktuell noch niedrigen Impfquote und steigenden Infektionszahlen können geimpfte und genesene Kinder bei Interesse aber weiterhin gerne am Screening-Programm teilnehmen.

Der kindgerechte Name für den Abstrichtupfer ist „Lolli“. Es handelt sich aber um einen trockenen medizinischen Abstrichtupfer. Dieser enthält keine Flüssigkeit und ist medizinisch unbedenklich.

Die Daten werden auf speziell gesicherten Servern gespeichert, auf die nur ein enger Personenkreis Zugriff hat. Die Datenschutzbestimmungen entsprechen den Standards, die für Gesundheitsdaten erforderlich sind. Nähere Informationen hierzu finden sich auf der Datenschutzerklärung, die bei Teilnahme an dem Pool-PCR-Screening von den Erziehungsberechtigten unterzeichnet wurde und unter https://www.freiburg.de/pb/1060428.html.

 

Weitere Informationen:

 

Die Bestätigung wird unmittelbar mit dem Vorliegen des Testergebnisses verschickt. Das Labor strebt an, alle Proben am Nachmittag des jeweiligen Testtages getestet zu haben. In der Regel wird somit die Bestätigung im Laufe des Nachmittags eines Testtages verschickt. Allerdings kann es aufgrund eines hohen Aufkommens auch zu Verzögerungen kommen.

Sobald ein Testergebnis vorliegt, erhalten Sie eine Mail inkl.  Link zur Ergebnisseite. Aus Sicherheitsgründen muss zur Einsicht das Geburtsdatum Ihres Kindes eingegeben werden.

 

Die weitaus größte Anzahl der abgenommenen Pool-Proben ist negativ. Eine gleichzeitige Abnahme von Rückstellproben würde bedeuten, dass wir in Freiburg pro Monat (!) ca. 180.000 Einzeltupfer ohne Nutzen verbrauchen und wegwerfen müssten. Aus Gründen der Ressourcenschonung, aus finanziellen und nicht zuletzt auch aus ökologischen Gründen wird deswegen auf die direkte Abnahme der Einzelproben verzichtet. Wir arbeiten derzeit an einer Einzel-Testung im Rahmen des Poolie-Programms: Konkret ist geplant, dass Kinder bei positivem Pool einen Einzeltest mittels Lolli durchführen können, der dann entweder in der Einrichtung oder bei speziellen Testzentren in der Stadt abgegeben werden kann. Die Befundübermittlung der Einzeltests wird ebenfalls digital erfolgen.

Asymptomatische
– Kinder bis einschließlich fünf Jahre,
– sechs- und siebenjährige Kinder, die noch nicht eingeschult sind sowie
– Schülerinnen/Schüler einer Grundschule, eines SBBZ, einer darauf aufbauenden Schule oder einer beruflichen Schule, welche das
18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und regelmäßig an den Testungen in den Schulen teilnehmen,
 
gelten auch ohne Testnachweis als getestete Person. (§ 5 Corona-Verordnung)
Demnach können Kinder/Personen der oben genannten Gruppen auch ohne einen Impf-, Genesenen- oder Testnachweis an sämtlichen Freizeitaktivitäten teilnehmen. In den Schulen besteht weiterhin die Testpflicht. Die Schülereigenschaft kann mittels Schülerausweis, Schüler-Abo, Bescheinigung der Schule oder letztes Zeugnis nachgewiesen werden.
 

 

Die PCR-Einzel-Nachtestungen werden mit Lolli-Test durchgeführt. Weiter Infos unter: https://poolie-freiburg.de/einzeltests/

Nach übereinstimmender Einschätzung des medizinischen Leiters des Poolie-Projektes, des MVZ Clotten sowie des Gesundheitsamtes ist die Durchführung eines Nasen- oder Rachenabstrichs zur Auflösung eines positiven Pools nicht notwendig.

Die Kinder, die sich in einer Praxis oder einem Testzentrum vorstellen, sollen dort stattdessen einen sog. „Lolli-Test“ (d. h.: 30-Sekunden-Lutschen eines Abstrichtupfers und somit eine „Speichel-Lolli-Einzelprobe“) durchführen.

Auch nach der Quarantäne können noch geringe Mengen an Virus-RNA im Rachen der genesenen Schüler_innen nachweisbar sein, wodurch ein PCR-Test positiv ausfallen würde. Das positive Ergebnis bedeutet jedoch nicht, dass der/die Genesene noch ansteckend ist. Sofern genesene Schüler_innen unmittelbar nach der Quarantäne wieder an den Schultestungen teilnehmen und der Pool positiv ausfällt, müssen alle Mitschüler_innen zur Einzeltestung. Um dies zu umgehen empfehlen wir, dass aus der Quarantäne kommende Schüler_innen erst nach 28 Tagen nach der positiven Einzel-PCR-Testung wieder an den Poolie PCR-Testungen teilnehmen.

FAQ zu Poolie für Schulen und Kitas

1. Wenn eine gelbe Leiste aufscheint, klicken Sie auf „Bearbeiten erlauben“

2. Klicken Sie danach auf „Speichern unter“ (oder Strg + S drücken)

3. Speichern Sie die Datei unter einem neuen Namen auf Ihrem Schul-Rechner ab.

1. Markieren Sie die Daten in der Ursprungsdatei.

2. Drücken Sie Strg+C (oder Rechtsklick –> Kopieren). Die Daten sollten nun grün gestrichelt umrandet sein

3. Gehen Sie in die Exceldatei für Poolie und wählen Sie das Feld aus, in das sie die Daten kopieren möchten.

4. Machen Sie einen Rechtsklick auf das Feld.

5. Klicken Sie mit der linken Maustaste auf das Icon für „als Wert einfügen“ (oder einfach nur „Wert“)

 

Werte Einfügen

In der Excel-Vorlage müssen Rolle (Lehrer*in oder Schüler*in), Vorname, Nachname, Geschlecht, Geburtsdatum, Telefonnummer und E-Mail immer ausgefüllt sein. Alle diese Werte sind beim Import verpflichtend!

Pool-/Klassenname ist nur bei Schülern Pflicht, bei Lehrern kann es auch später nachgetragen werden.

Sollten die Erziehungsberechtigten der Schüler*in keine SMS-fähige Telefonnummer und/ oder E-Mail-Adresse besitzen, füllen Sie die Daten der Schulleitung als Ersatz ein. Wichtig ist, dass es Kontaktdaten der Schule sein müssen, die auch bis abends erreichbar sein sollte.

So sehen Sie, wenn ein Covid-Verdacht vorliegt. Dann obliegt es Ihrer Verantwortung diese Erziehungsberechtigten zu kontaktieren.

 

Die E-Mail und Telefonnummer müssen gültige Nummern sein. Achten sie darauf, dass keine Sonderzeichen wie „<, $ oder %“ darin vorkommen. In der E-Mail sollten auch keine Leerzeichen vorkommen. Die Telefonnummer muss SMS fähig sein. Bedeutet: keine Festnetznummern!

Es muss immer beides angegeben werden, auch bei Lehrer*innen.

Teilweise tritt bei der Verwendung vom Browser Firefox der Fehler „unsichere Verbindung“ auf – nutzen Sie daher, wenn möglich, Chrome. Wir empfehlen den Link: https://coronapooltest-freiburg.de/login in den Chrome-Browser einzugeben.

Alle Tupfer („Lollies“), die in ein Proberöhrchen kommen, bilden einen Pool. Sie werden also alle gemeinsam analysiert.

Jeder Pool sollte daher Personen beinhalten, die auch im Alltag in engem Kontakt stehen. Dies trifft natürlich insbesondere auf Klassen oder Kita-Gruppen zu (Schüler*innen Pool). Es können aber beispielsweise auch mehrere Lehrer*innen gemeinsam getestet werden (Lehrer*innen Pool).

Zum Abschließen des Testtages ist ab dem 13.09.2021 kein aktiver Schritt mehr nötig und es speichert die eingetragene Anwesenheit automatisch.

Sollte eine Lehrperson die Poolie-Zugangsdaten nicht erhalten haben, obwohl Sie (das Sekretariat) den Account bereits ausgesandt haben, erteilen Sie dieser Person den Zugangsaccount erneut. Bitte gehen Sie wie folgt vor:

  1. Klicken Sie unter „Accounts für Lehrpersonal” auf “Verwalten”
  2. Entfernen Sie die Häkchen der betroffenen Lehrer*innen
  3. Klicken Sie auf „Speichern und Abschließen“
  4. Es erscheint der Hinweis, ob Sie diesen Account wirklich löschen wollen – Ja wollen Sie (temporär)
  5. Anschließend gehen Sie erneut in „Accounts für Lehrpersonal” und klicken auf “Verwalten“
  6. Setzen auf eben diesen Lehrer*innen erneut ein Häkchen in die Box links neben den Namen der Lehrer*in
  7. Klicken Sie auf „Speichern und Abschließen“

1. Fehlerhafte E-Mail-Adresse

Überprüfen Sie, ob die E-Mail-Adresse im Poolie-System richtig hinterlegt ist. Klicken Sie unter “Personendaten” auf “Verwalten”. Dort sehen Sie eine Auflistung aller importierten Personen. Durch die Filterfunktion können Sie gezielt nach der betroffenen Schüler*in suchen und durch Klick auf das Stiftsymbol die Daten bearbeiten. Speichern nicht vergessen! 

2. Probleme mit E-Mail Provider 

Manche Mailprovider (vor allem gmx und web.de) machen leider immer wieder Probleme, wenn sie Mails von Poolie zu Unrecht als Spam klassifizieren oder gar die Zustellung verzögern oder unterbinden. Wir arbeiten laufend daran diese Probleme zu beheben, aber leider hängt das auch oft von der Kooperationsbereitschaft des Mailproviders ab.  

Hier empfehlen wir einfach eine andere E-Mailadresse zu nehmen, die meisten Personen haben ja zum Glück mehrere zur Verfügung. Sollte dies nicht möglich sein, melden Sie sich bitte beim Support.  

Falls Eltern mit anderen Mailprovidern die E-Mails auch nicht bekommen: Teilen Sie uns das bitte umgehend mit. Dies lässt sich leider im Vorfeld nicht ausschließen. 

Je nach Bildschirmgröße variiert Ihr Sichtfeld am Bildschirm. Sollten Sie den Bearbeitungsstift bzw. das Feld “Test durchführen” nicht sehen, scrollen Sie nach rechts bis zum Anschlag.

Sobald Sie den Testtag einer Klasse gestartet haben, erscheint die Person nicht in der Anwesenheitsliste der Poolliste, da nachträglich keine Personen mehr hinzufügt werden können. Sie können dieses Problem umgehen, indem Sie den Test löschen. Befolgen Sie dafür folgende Schritte:

  1. Öffnen Sie den Test der Klasse und klicken Sie auf “Test löschen”
  2. Logen Sie sich komplett aus dem System aus, indem Sie oben rechts auf “Abmelden” klicken.
  3. Logen Sie sich erneut ein.
  4. Klicken Sie nun auf die gewünschte Klasse – die neu hinzugefügten Schüler*innen / Lehrer*innen erscheint nun in der Liste.

Dies kann mehrere Gründe haben: 

  • Probe noch nicht ausgewertet: Die Auswertung im Labor dauert einige Stunden – es dauert also im Normalfall bis zum späten Nachmittag oder Abend des Testtages, bis eine Ergebnis vorliegt. In Ausnahmefällen kann es auch bis zum nächsten Morgen dauern – spätestens dann sollte aber ein Ergebnis vorliegen. 
  • Testtag nicht abgeschlossen: In diesem Fall wurde die Probe zwar ausgewertet, aber das Ergebnis konnte Ihnen nicht zugeordnet werden. Befolgen Sie bitte die Punkte unter „Wie schließe ich einen Testtag ab?“. Nehmen Sie anschließend Kontakt zum Novid20 Support auf.  
  • QR-Code nicht auf Probe geklebt: In diesem Fall kann die Probe im Labor keinem Pool zugeordnet werden, daher kann auch kein Ergebnis übermittelt werden. Sie erhalten somit an diesem Testtermin kein Ergebnis. Nehmen Sie bitte trotzdem Kontakt zum Novid20 Support auf um weitere Schritte zu besprechen. 

 

Wenn nur einzelne Lehrer*innen kein Ergebnis bekommen haben, liegt vermutlich ein Problem beim E-Mailversand vor.

Das Personal in den Schulen benötigt an jedem Präsenztag einen Schnelltest, sofern keine vollständige Impfung/Genesung mit einer Auffrischungsimpfung vorliegt. Weitere Informationen zu den Testpflichten finden Sie unter: https://km-bw.de/CoronaVO+Schule. Regelungen zu Quarantänemaßnahmen finden Sie unter: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/fragen-und-antworten-rund-um-corona/faq-quarantaene/#c129789

Wir empfehlen, dass genesene Schülerinnen und Schüler nach 28 Tagen wieder an den Poolie PCR-Testungen teilnehmen.

FAQ Kommunen

1) Abstrichtupfer

Eigenschaften:

  • PCR-geeignetes Material
  • idealerweise dünne Nasopharyngeal-Abstriche, so passen mehr Abstriche in ein Sammelröhrchen
  • keine Watte
  • mit passender Sollbruchstelle, nicht zu kurz, Verschluckgefahr
  • einzeln und steril verpackt

 

Die Eignung muss durch das Labor bestätigt werden. Sprechen Sie ggf. Ihr Labor an, ob es den Materialeinkauf und die Materiallogistik übernehmen kann.

 

 

2) Sammelröhrchen

Eigenschaften:

  • entsprechendes Volumen für 30 Tupferspitzen (z. B. 50 ml)

 

Die Eignung muss durch das Labor bestätigt werden. Sprechen Sie ggf. Ihr Labor an, ob es den Materialeinkauf und die Materiallogistik übernehmen kann.

 

 

 

3) Probensammeltüten

  • werden durch das Labor ausgegeben oder mit diesem zusammen ausgewählt
  • dienen der Probenkennzeichnung
  • es dürfen mehrere Sammelröhrchen in einer Tüte zusammengefasst werden

 

 

4) Transportkiste für Proben

  • sind für den fachgerechten Transport notwendig
  • Spezifikation ist mit dem Labor zu vereinbaren

 

 

5) QR-Bögen für die Erfassung der Poolprobe

  • pro gebildeten Pool wird ein QR-Bogen zugewiesen, Registrierung über Nummer des Bogens
  • auf diesem Bogen sind 81 Einzelaufkleber, um jeweils ein Sammelröhrchen als zu diesem Pool zugehörig zu identifizieren

 

Die QR-Bögen müssen durch das Software-Unternehmen bereitgestellt werden.