Diese Variante wurde mit Fachleuten der Uniklinik Freiburg diskutiert und als nicht zielführend verworfen. Ein Antigen-Schnelltest ist im Vergleich zu einem (Pool-)PCR-Test weniger präzise. Aus medizinischer Sicht (Uniklinikum Freiburg) ist das Auflösen eines positiven PCR-Pools mittels Antigen-Schnelltests aus diesem Grund nicht sinnvoll.
Auch aus rechtlicher Sicht ist eine Pool-Auflösung durch Antigen-Schnelltests problematisch. Gemäß CoronaVO müssen Mitglieder eines positiven Pools per Einzel-PCR-Test nachweisen, dass keine Infektion vorliegt. Diese Landesverordnung können wir als Kommune nicht übergehen. So lange kein negativer Einzel-PCR-Test vorliegt, gilt gemäß der Verordnung ein Zutrittsverbot an Schulen und Kitas.
Würde man – rein hypothetisch – diese Lösung angehen, wäre damit auch nicht aller Druck von der Infrastruktur genommen. Die Labore wären zwar entlastet, doch die Teststellen müssten weiter die vielen Kinder und Jugendlichen nachtesten. Im gleichen Zug müssten auch die Eltern weiterhin sehr oft mit ihren Kindern zum Nachtesten und Unterricht fiele vermehrt aus.
Die Testung der Kinder und Schüler_innen mittels Antigen-Schnelltest erfolgt zweimal wöchentlich. Die Wochentage werden nicht vorgegeben. Die Testung des in den Einrichtungen tätigen Personals erfolgt an jedem Präsenztag.
Hiervon ausgenommen sind alle „quarantänebefreiten Personen“ (Grafik siehe hier.) Quarantänebefreiten Personen werden zwei Schnelltests pro Woche zur freiwilligen Testung angeboten.
Ein Testangebot erhalten nun auch das Personal sowie die Kinder, die von der Testpflicht ausgenommen sind. Diese Personen können sich ab Montag, den 14. Februar, freiwillig zweimal pro Woche mittels Schnelltest testen lassen.
In der Kita wird die Anwendung vor Ort präferiert. Dies wurde den Kita-Trägern so mitgeteilt. Die Entscheidung liegt laut CoronaVO-Kita beim Träger.
Bei den Grundschulen, Grundstufen der SBBZ mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung, Grundschulförderklassen und Schulkindergärten obliegt die Entscheidung der Schulleitung, ob die Testung in der Schule durchgeführt wird. Wir empfehlen dringend die Durchführung in der Schule.
Bei den darauf aufbauenden Schularten erfolgt die Testung in jedem Fall in der Schule.
Im Kita-Bereich werden die Tests von der Stadt Freiburg selbst beschafft. Als Schnelltests werden Lutschtests eingesetzt. Anfänglich waren auch Spucktests verfügbar, die aufgrund der weniger guten Erfahrungen bei der Anwendung durch Lutschtests ersetzt wurden. Der eingesetzte Typ ist in der Liste des Paul-Ehrlich-Institutes in der Gruppe der besten Tests aufgeführt. Der aktuell eingesetzter Typ ist der Lutschtest von AmonMed. Das negative Ergebnis bestätigen die Eltern auf dem als Anlage beigefügten Formular (Anlage 1).
Die Antigen-Schnelltests für die Schulen werden vom Land geliefert und von der Stadt Freiburg an die Schulen weiter verteilt. Wir haben keinen Einfluss auf den Typ der Tests, da diese durch das Sozialministerium Baden-Württemberg bestellt werden.
Diese unterliegen gem. § 3 Abs. 1 CoronaVO-Schulen nicht der Testpflicht. Die Schulleitungen dürfen entsprechende Daten über den Immunstatus erheben. Bislang ist nicht beantwortet, ob und wie dies nachgeprüft werden soll.
Quarantänebefreiten Personen werden zwei Schnelltests pro Woche zur freiwilligen Testung angeboten (Weiteres siehe hier).
Nach einem positiven Schnelltest in der Schule oder Kita besteht für die betroffenen Schüler_innen oder Kita-Kinder die Pflicht, sich bei einer offiziellen Teststelle per Schnelltest oder PCR Test nachtesten zu lassen.
Ist dieser Test negativ, darf der Schüler/ die Schülerin oder das Kita-Kind wieder in die Schule oder Kita.
Ist dieser Test positiv, besteht eine zehntägige Absonderungspflicht.
Die betroffene Schülerin/ der betroffene Schüler oder das Kita-Kind kann sich von der Absonderungspflicht freitesten:
a) mittels negativem PCR (wenn möglich unmittelbar nach dem positiven Schnelltest) oder
b) mittels negativem Schnelltest frühestens nach sieben Tagen (davon müssen die zwei davorliegende Tage symptomfrei sein) in einem Testzentrum.
Fällt der PCR-Test oder der Antigen-Schnelltest (letzteres erst nach sieben Tagen) negativ aus, darf der Schüler oder die Schülerin oder das Kita-Kind wieder in die Schule oder Kita. Nähere Informationen zu den Absonderungspflichten entnehmen Sie der beigefügten Anlage 4 „Übersicht zu Absonderungspflichten“.
Von der Pflicht zur Quarantäne sind Geimpfte mit einer Auffrischungsimpfung oder Genesene mit mindestens einer Impfung ausgenommen. Die Reihenfolge der Impfung und Infektion spielt dabei keine Rolle.
Unterliegen Kinder oder Schüler_innen, die Kontaktpersonen außerhalb der Einrichtung sind (bspw. weil Haushaltsangehörige positiv sind), einer Absonderungspflicht, endet diese nach fünf Tagen, wenn sie einen negativen Schnelltest eines Testzentrums vorweisen können oder einen negativen Test in der Schule oder Kita machen.
Sonstige positiv getestete Personen können sich aus der Isolation ab dem siebten Tag freitesten, wenn sie zum Zeitpunkt der Probenentnahme seit mindestens 48 Stunden frei von Symptomen sind.
Weiteres siehe Übersicht zu Absonderungspflichten.
Negativer Schnelltest:
Eine Bescheinigung der Testpflicht ist für Schüler_innen nicht notwendig, diese gelten „automatisch“ (durch Vorzeigen des Schülerausweises) aufgrund der Testpflicht an Schulen als getestet. Seit Beginn der Weihnachtsferien gilt diese Regelung allerdings nicht mehr für Schüler_innen ab 18 Jahren. Hier kann bei Bedarf beigefügte Testbescheinigung (Anlage 1) ausgefüllt werden.
Positiver Schnelltest:
Bei einem positiven Antigen-Schnelltest stellen die Schulen den Nachweis aus. Hierfür dient ebenfalls beigefügtes Formular zur Testbescheinigung (Anlage 1).
Schüler_innen, die regelmäßig an den Testungen in den Schulen teilnehmen und das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist der Zutritt zu Freizeitaktivitäten auch ohne Testnachweis gestattet, sofern sie keine Krankheitssymptome aufweisen. Das gilt auch, wenn der Zutritt nur für immunisierte Personen gestattet ist. Die Schülereigenschaft kann mittels Schülerausweis, Schüler-Abo, Bescheinigung der Schule oder letztes Zeugnis nachgewiesen werden.
Da die Meldepflicht schon durch die Meldung des positiven Testergebnisses über das E-Portal erfüllt ist (siehe unten), ist die Meldung nach § 8 lfSG von einzelnen Fällen nicht notwendig. Ausbruchsgeschehen sollen aber weiterhin gemeldet werden.
Ausbruchgeschehen:
Dem Gesundheitsamt sollen Ausbruchsgeschehen in Schulen weiterhin per Mail oder Telefon durch die Schule gemeldet werden, damit das Gesundheitsamt einen Überblick über das aktuelle Infektionsgeschehen behalten kann.
Positive Schnelltestergebnisse:
Diese sind durch die Schule oder Kita weiterhin über das e-Portal innerhalb von 24 Stunden digital an das Gesundheitsamt zu übermitteln. Sollten Sie noch keinen Zugang zur Nutzung des Portals haben, dann senden Sie bitte unter schnelltest@lkbh.de Ihre Kontaktdaten (Name der Einrichtung, Adresse, Telefon, E-Mail-Adresse (wichtig, da diese später auch als Login Name verwendet wird)) an das Gesundheitsamt.
Daraufhin erhalten Sie eine Kurzanleitung und zwei Links. Mit dem ersten Link müssen Sie sich einmalig registrieren und vergeben sich ein eigenes Passwort. Mit dem zweiten Link können Sie sich dann jederzeit einloggen und die in Ihrer Einrichtung durchgeführten meldepflichtigen positiven Antigen-Schnellteste übermitteln. Eine Anleitung für die Registrierung zum e-Portal finden Sie hier .
Wir weisen darauf hin, dass alle auf der Poolie-Homepage veröffentlichen Teststellen auch weiterhin für die Testung mittels Antigen-Schnelltests als auch, bis zu anderweitig lautenden gesetzlichen Regelungen, für die Abnahme von PCR-Tests zur Verfügung stehen. Insbesondere auch die bisher exklusiv ausgewiesenen Zeiten für die Testung von Kitakindern und Schulkindern bleiben bestehen. Dies ist ab dem 31.01.2022 die Teststelle in der Heidenhofstraße 8. Hier können Sie weiterhin ohne Terminreservierung sowohl Antigenschnelltests als auch PCR-Tests abnehmen lassen. Details finden Sie hier.
Informationen hier
Informationen hier
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Schule: ASB_Coronatest@stadt.freiburg.de
Kita: aki-kita-tests@stadt.freiburg.de
Uniklink: zkj.covid-pooltestung@uniklinik-freiburg.de
Poolie-Verfahren: poolie@stadt.freiburg.de
Poolie Software: support-freiburg@novid20.at